Frage: Kann man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland abmelden und nur eine Post oder Meldeadresse besitzen?
Antwort:
Ja — das kann man grundsätzlich. Aber man muss sehr genau unterscheiden zwischen:
keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben
und
trotzdem noch eine Postadresse / Zustelladresse / Kontaktadresse nutzen.
Das sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.
Wenn jemand Deutschland dauerhaft verlässt und keine Wohnung mehr in Deutschland besitzt oder tatsächlich bewohnt, dann muss er sich nach § 17 Bundesmeldegesetz abmelden. (gesetze-im-internet.de)
Das bedeutet:
Abmeldebescheinigung
aus.
Das ist völlig legal und bei Auswanderern normal.
Ja — das ist möglich.
Aber eine reine Postadresse ist kein offizieller Wohnsitz.
Beispiele:
Dort kann Post empfangen werden, aber:
Nicht erlaubt ist:
Das nennt man:
Das kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar strafrechtlich problematisch werden (§ 54 BMG). (prag.diplo.de)
Die Behörden prüfen heute teilweise:
Nein.
Man kann trotz Abmeldung weiterhin haben:
Die Abmeldung beendet nicht automatisch alle Rechtsbeziehungen.
Hier wird es besonders interessant.
Viele Auslandsdeutsche:
ABER:
Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann:
Nur Briefempfang.
Offizieller Wohnsitz nach Bundesmeldegesetz.
Das wird oft verwechselt.
Jemand:
Das ist meist legal, solange:
Viele Behörden schauen heute weniger auf die Meldeadresse und mehr auf:
Das betrifft:
Deshalb bringt ein „Papierwohnsitz“ oft wenig.
Ja — man kann:
Lage & Infrastruktur
Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Schulen, Discounter
Straßenanbindung
Internet & Mobilfunk, Anschluß vorhanden
Zustand der Immobilie
Dach, Elektrik, Wasserleitungen, Feuchtigkeit / Schimmel (Wände oft Lehmbau), Heizsystem, Klimaanlage wichtig)
Kaufprozess
Vorvertrag / Reservierung,
Kaufvertrag beim Anwalt,
Anzahlung (Foglaló, meist 10 %, bei Zurücktretung vom Käufer 20%),
Eintragung ins Grundbuch,
Restzahlung & Schlüsselübergabe
Eigentümer korrekt eingetragen?
Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte?
Nutzungskategorie?Grundbuchauszug geprüft?
Nebenkosten realistisch einschätzen
Grundsteuer, entfällt ab 70 Jahre,
Renovierungskosten oft unterschätzt!
Nach dem Kauf
Gibt es Schwarzbauten oder nicht genehmigte Anbauten?
Nur mit Vertrag und Anwalt zahlen
Maklerprovisionen in Ungarn
ca. 3 % – 5 % des Kaufpreises
Provision zahlt meist der Verkäufer
Grunderwerbsteuer
4 % vom Kaufpreis
Kaufabwicklung
Kurzfazit
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Die größten Risiken entstehen durch:
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